PEEROTON - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.) Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Bestell- oder Leistungsbedingungen werden von Peeroton nicht anerkannt.

Für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

 

2.) Angebot

Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert seine Gültigkeit mit Erscheinen einer Neuausgabe.

 

3.) Lieferung und Zahlung

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Peeroton sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmende. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Es bleibt vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.

 

4.) Lieferzeit

Ware, die am Lager ist, kommt innerhalb von 72 Stunden zur Versand. Für Probleme bei der Beförderung haftet Peeroton nicht. Ist die War bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhrer Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sondtige von uns nicht zu vertretende Umstände zurück zu führen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

 

5.) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Peeroton.

 

6.) Abtretungsverbot

Forderungen gegen Peeroton dürfen nicht abgetreten werden.

 

7.) Aufrechnungsverbot

Der Besteller darf seine Verbindlichkeiten gegenüber Peeroton nicht durch Aufrechnung aufheben, es sei denn, er ist Verbraucher im Sinne des KSchG und es lieft Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Peeroton vor., die Forderung wurde gerichtlich festgestellt oder von Peeroton anerkannt.

 

8.) Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

9.) Schadenersatz

Peeroton ist nicht verpflichtet, einen Schaden, welchen Peeroton oder eine Person, für die Peeroton einzustehen hat, verschuldet hat, zu ersetzen, es sein denn, dass dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

 

10.) Datenspeicherung

Peeroton weist darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.